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   LSG Bayern, 26.10.2012 - L 11 AS 927/10 B PKH   

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https://dejure.org/2012,35605
LSG Bayern, 26.10.2012 - L 11 AS 927/10 B PKH (https://dejure.org/2012,35605)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.10.2012 - L 11 AS 927/10 B PKH (https://dejure.org/2012,35605)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. Oktober 2012 - L 11 AS 927/10 B PKH (https://dejure.org/2012,35605)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus LSG Bayern, 26.10.2012 - L 11 AS 927/10
    Es reicht für die Prüfung der Erfolgsaussicht aus, dass der Erfolg eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich hat (vgl. BSG, Urteil vom 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R - SozR 3-1500 § 62 Nr. 19).
  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Aufforderung zur

    Auszug aus LSG Bayern, 26.10.2012 - L 11 AS 927/10
    Die vorherige Zusicherung der Umzugskosten ist vorliegend auch nicht deshalb entbehrlich, weil eine fristgerecht mögliche Entscheidung von dem Beklagten treuwidrig verzögert worden ist (vgl. dazu BSG, Urteil vom 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R - juris - mwN).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Bayern, 26.10.2012 - L 11 AS 927/10
    PKH muss jedoch nicht schon dann gewährt werden, wenn die entscheidungserhebliche Rechtsfrage zwar noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ihre Beantwortung aber im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder die durch die bereits vorliegende Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen nicht in dem genannten Sinne als "schwierig" erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 - BVerfGE 81, 347ff).
  • BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1523/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verweigerung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 26.10.2012 - L 11 AS 927/10
    Schwierige, bislang ungeklärte Rechts- und Tatfragen sind nicht im PKH-Verfahren zu entscheiden, sondern müssen auch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung zugeführt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.07.1993 - 1 BvR 1523/92 - NJW 1994, 241f).
  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Auszug aus LSG Bayern, 26.10.2012 - L 11 AS 927/10
    Ist dies dagegen nicht der Fall und steht eine höchstrichterliche Klärung noch aus, so ist es mit dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit nicht zu vereinbaren, der unbemittelten Partei wegen der fehlenden Erfolgsaussichten ihres Begehrens PKH vorzuenthalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07 - NJW 2008, 1060ff).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2013 - L 15 AS 431/12
    Die vorherige Zusicherung ist zwingende Voraussetzung für einen Anspruch nach § 22 Abs. 6 S. 1 SGB II. Ein Umzug vor Erteilung der Zusicherung schließt eine Leistung ebenso aus, wie die vorherige Unterzeichnung bindender Verträge (vgl. Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. Juli 2009 - L 19 B 138/09 AS ER; Bayerisches LSG, Beschluss vom 26. Oktober 2012 - L 11 AS 927/10 B PKH).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2013 - L 15 AS 440/12
    Der Senat teilt die Auffassung des Sozialgerichts, dass die Zusicherung des zuständigen Trägers eine Anspruchsvoraussetzung für die Erstattung von Umzugskosten darstellt und dass sie nur dann als vorherige Zusicherung die Anforderungen von § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II an ihre Rechtzeitigkeit erfüllt, wenn die jeweiligen Leistungsempfänger sie eingeholt haben, bevor sie durch den Abschluss eines Transportvertrages mit dem Transportunternehmer eigene Zahlungsverpflichtungen eingehen (Berlit in Münder, LPK-SGB II, 4. Aufl. 2011, § 20 Rdnr. 169; Lang/Link in Eicher / Spellbrink, SGB II, § 22 Rdnrn. 82 und 85 zu der inhaltsgleichen vorherigen Fassung in § 22 Abs. 3 SGB II; in der Rechtsprechung zuletzt Bayr. LSG, Urt. 26.10.2012, Az. L 11 AS 927/10 B PKH; LSG NRW, Beschl. v. 21.02.2011, Az. L 19 As 1930/10 B).
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